Zu diesem Schritt
Woran Sie sich im Flug halten
Solange es fliegt, entscheiden Sie allein. Im Zweifel holen Sie es herunter.
Wozu dieser Schritt in einem echten Einsatz dient
Im Flug tut dieser Bildschirm nur zwei Dinge: Er zählt die verstrichene Zeit und zeichnet die Position des Pilotengeräts auf, einen Punkt alle 5 Sekunden. Er zeigt nichts, was er nicht messen kann, etwa den Akku des Fluggeräts.
Die Entscheidungen liegen bei Ihnen. Sofern Sie keine Zulassung haben, gelten die Regeln unten für den ganzen Flug.
Sechs Regeln ohne Zulassung (Japan)
- Fliegen Sie bei Tageslicht, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.(MLIT-Leitlinien)
- Behalten Sie das Fluggerät und seine Umgebung jederzeit in Sichtweite.(MLIT-Leitlinien)
- Halten Sie 30 m Abstand zu Personen (Dritten) und Sachen.(MLIT-Leitlinien)
- Fliegen Sie nicht über Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen versammeln, etwa Festen.(MLIT-Leitlinien)
- Befördern Sie keine Gefahrgüter wie Sprengstoffe.(MLIT-Leitlinien)
- Werfen Sie nichts vom Fluggerät ab.(MLIT-Leitlinien)
Immer
- Droht ein Zusammenstoß mit einem Luftfahrzeug oder einer anderen Drohne, sinken Sie. Sehen Sie ein Luftfahrzeug, fliegen Sie nicht.(MLIT-Leitlinien)
- Fliegen Sie nicht auf eine Weise, die andere belästigt.(MLIT-Flugweisen)
- Nach dem Standardhandbuch des MLIT fliegen Sie nicht über Dritte.(MLIT-Standardhandbuch ②)
Bei einem Unfall (Japan)
- Brechen Sie den Flug sofort ab und helfen Sie Verletzten.(MLIT-Unfallverfahren)
- Melden Sie unverzüglich über die Unfallmeldung in DIPS 2.0: schwere Verletzung oder Tod, jeden Schaden an fremdem Eigentum, Zusammenstoß oder Berührung mit einem Luftfahrzeug.(MLIT-Unfallverfahren)
- Ist das System nicht verfügbar, melden Sie mit dem Papierformular bei der zuständigen Stelle, ebenfalls unverzüglich.(MLIT-Unfallverfahren)
In anderen Ländern
- USA: Bleiben Sie unter 400 ft und behalten Sie die Drohne in Sichtweite.(FAA)
- Europäische Union: offene Kategorie, unter 120 m und in Sichtweite.(EASA)
Häufige Fehler im Flug
Verbreitete Annahme:Ich sehe es auf dem Bildschirm oder in der Brille, also ist es in Sicht.
Tatsächlich:Sichtweite heißt: Ihre eigenen Augen am Fluggerät. Der Blick über einen Bildschirm ist außerhalb der Sichtweite und braucht eine Zulassung.(MLIT-Leitlinien)
Verbreitete Annahme:Fliegen, bis die Akkuwarnung kommt.
Tatsächlich:Kehren Sie mit genug Reserve für Rückflug und Landung um. Bestätigen Sie eine ausreichende Ladung bei der Vorflugkontrolle.(MLIT-Standardhandbuch ②)
Verbreitete Annahme:Ein kleiner Rempler muss nicht gemeldet werden.
Tatsächlich:In Japan ist jeder Schaden an fremdem Eigentum meldepflichtig, so klein er auch ist.(MLIT-Unfallverfahren)
Worauf Sie im Flug achten, wann Sie abbrechen und was Sie nach der Landung tun, steht auf der Seite des Airffic Flight Institute Aufzeichnungen vor, während und nach dem Flug.
Quellen
- MLIT, Amt für Zivilluftfahrt, Leitlinien für den sicheren Flug unbemannter Fluggeräte (29. Sep. 2026, auf Japanisch) ↗Die 100-g-Grenze, genehmigungspflichtiger Luftraum, zulassungspflichtige Flugweisen, bestimmte Flüge, Vorflugkontrollen
- MLIT, Flugverbotsluftraum und Flugweisen (auf Japanisch) ↗Pflichten bei jedem Flug (Alkohol und Drogen, Vorflugkontrolle, Kollisionsvermeidung) und Notfall-Luftraum
- MLIT, Amt für Zivilluftfahrt, Standard-Flughandbuch ② (26. Dez. 2025, auf Japanisch) ↗Punkte der Vorflugkontrolle, 5 m/s Wind, Regen und Nebel, 30 m, Inspektionen alle 20 Stunden (verbindlich, wenn Ihre Zulassung dieses Handbuch verwendet)
- MLIT, Verfahrensregeln für die Meldung von Unfällen und schweren Störungen (4. Nov. 2022, auf Japanisch) ↗Was zu melden ist, sofort anhalten und helfen, unverzüglich über DIPS melden
- FAA, Getting Started ↗Registrierung für Freizeitflüge über 250 g, unter 400 ft, Sichtweite, TRUST, LAANC
- EASA, The European UAS regulation: introduction and open category (PDF) ↗Offene Kategorie: unter 120 m, VLOS, Betreiberregistrierung über 250 g oder mit Kamera
Alle Quellen wurden am 2026-10-26 geöffnet und geprüft. Regeln ändern sich; prüfen Sie vor dem Flug die aktuellen Hinweise Ihrer Behörde.
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