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Drohnenregeln · Deutschland

Deutschland

In Deutschland gelten die EU-Drohnenregeln (Verordnung (EU) 2019/947). Wer eine Drohne ab 250 g oder mit Kamera betreibt, registriert sich beim LBA als UAS-Betreiber und bringt die e-ID an der Drohne an. Für Drohnen ab 250 g ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 nötig, für den Betrieb näher an Menschen das Fernpilotenzeugnis A2. Maximal 120 m über Grund, Sichtverbindung, und eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.

Das Wichtigste

Registrierung
UAS-Betreiber ab 250 g oder mit Kamera (Spielzeug ausgenommen) beim LBA. Die e-ID muss an der Drohne angebracht sein
Kompetenznachweis
A1/A3: Online-Schulung und -Prüfung beim LBA ab 250 g. A2-Fernpilotenzeugnis für den Betrieb näher an unbeteiligten Personen
Höhe
120 m über Grund in der offenen Kategorie
Klassen
C0 bis C4 nach Kennzeichnung. Ab C1 ist die Fern-Identifizierung (Remote ID) Teil der Klasse
Geo-Zonen
Verbote und Einschränkungen (Flughäfen, Wohngrundstücke, Naturschutz, Bundesfernstraßen) auf der Plattform dipul
Versicherung
Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jede Drohne Pflicht
Nachtflug
In der offenen Kategorie mit grünem Blinklicht erlaubt

Vor dem Flug

  1. 1Als UAS-Betreiber beim LBA registrieren, e-ID an der Drohne anbringen
  2. 2Kompetenznachweis A1/A3 online ablegen (ab 250 g); bei Bedarf A2
  3. 3Haftpflichtversicherung abschließen
  4. 4Geo-Zonen des Einsatzortes auf dipul prüfen
  5. 5Unter 120 m, in Sichtweite, mit dem nötigen Abstand zu Personen fliegen

Quellen

Behörde:Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ↗

Dies ist eine Übersicht, kein Gesetzestext. Regeln ändern sich; prüfen Sie vor dem Flug beim LBA und in dipul.Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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