Drohnenregeln · Deutschland
Deutschland
In Deutschland gelten die EU-Drohnenregeln (Verordnung (EU) 2019/947). Wer eine Drohne ab 250 g oder mit Kamera betreibt, registriert sich beim LBA als UAS-Betreiber und bringt die e-ID an der Drohne an. Für Drohnen ab 250 g ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 nötig, für den Betrieb näher an Menschen das Fernpilotenzeugnis A2. Maximal 120 m über Grund, Sichtverbindung, und eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
Das Wichtigste
- Registrierung
- UAS-Betreiber ab 250 g oder mit Kamera (Spielzeug ausgenommen) beim LBA. Die e-ID muss an der Drohne angebracht sein
- Kompetenznachweis
- A1/A3: Online-Schulung und -Prüfung beim LBA ab 250 g. A2-Fernpilotenzeugnis für den Betrieb näher an unbeteiligten Personen
- Höhe
- 120 m über Grund in der offenen Kategorie
- Klassen
- C0 bis C4 nach Kennzeichnung. Ab C1 ist die Fern-Identifizierung (Remote ID) Teil der Klasse
- Geo-Zonen
- Verbote und Einschränkungen (Flughäfen, Wohngrundstücke, Naturschutz, Bundesfernstraßen) auf der Plattform dipul
- Versicherung
- Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jede Drohne Pflicht
- Nachtflug
- In der offenen Kategorie mit grünem Blinklicht erlaubt
Vor dem Flug
- 1Als UAS-Betreiber beim LBA registrieren, e-ID an der Drohne anbringen
- 2Kompetenznachweis A1/A3 online ablegen (ab 250 g); bei Bedarf A2
- 3Haftpflichtversicherung abschließen
- 4Geo-Zonen des Einsatzortes auf dipul prüfen
- 5Unter 120 m, in Sichtweite, mit dem nötigen Abstand zu Personen fliegen
Quellen
Behörde:Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ↗
- LBA: Registrierung und Kompetenznachweis ↗
- dipul: Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (Geo-Zonen) ↗
- EASA: Drohnen (offene Kategorie) ↗
Dies ist eine Übersicht, kein Gesetzestext. Regeln ändern sich; prüfen Sie vor dem Flug beim LBA und in dipul.Zuletzt geprüft: 2026-09-26